Wir gestalten Jugendhilfe

Die Wohnoase

 Die Wohnoase Dülmen ist eine sozialpädagogische Einrichtung, welche in einem mittelständischen Wohngebiet am Rande der Stadt verortet ist.

Sie bietet ein geschütztes, realistisches und unterstützendes Trainingsfeld zur Verselbständigung, Persönlichkeitsentwicklung und zur Übernahme von Selbst- und Fremdverantwortung für alle jungen Menschen ab 16 Jahren- für schwangere Frauen und Mütter/Väter mit ihren Kindern.
Ausgehend von der individuellen Hilfeplanung erarbeitet das multiprofessionelle Team mit den Klienten Zielsetzungen und Perspektiven, die an ihren persönlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten anknüpfen.
Die pädagogische Arbeit im Bereich der Verselbständigung entspricht der des sozialpädagogisch betreuten Wohnens unserer Einrichtung (s. entsprechende Leistungsbeschreibung unter dem Punkt SBW)
Schwerpunkte der Arbeit mit Schwangeren, Müttern/Vätern richten sich nach den Bedürfnissen und der Hilfeplanung im Einzelfall. Sie lassen sich wie folgt kategorisieren:

• Sicherung des Kindeswohls
• Entwicklung elterlicher Kompetenzen
• Sicherstellung materieller Ressourcen
• Trennung/Inpflegegabe eines Kindes (falls dies notwendig wird)
• Perspektiventwicklung
Das Team der Wohnoase kann in der Gestaltung der Hilfen, sowohl im Bereich der Verselbständigung einzelner junger Menschen als auch im Kontext der Arbeit mit jungen Familien, auf ein dichtes Netz an gewachsenen Kooperationsbeziehungen zurückgreifen.

Betreuungsschlüssel:
1:3,82

Plätze:
21

Lage:
Die Stadt Dülmen ist eine mittlere, kreisangehörige Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Coesfeld und liegt direkt an der A 43 zwischen Münster und dem Ruhrgebiet. Rund 47.000 Menschen leben in Dülmen-Mitte, sechs weiteren Ortsteilen und vielen, kleinen Bauernschaften.
Rechtsgrundlage:

Die Wohnoase Dülmen bietet in erster Linie Hilfen für Mütter und Väter mit ihren Kindern auf der Grundlage des § 19 SGB VIII.
Jugendliche & junge Erwachsene ab 16 Jahren werden im Rahmen eines Sozialpädagogisch betreuten Wohnens (SBW) auf der Grundlage der §§ 34 / 41 SGB VIII betreut.
Eine Nachbetreuung ist im Anschluss an beiden Hilfeformen ambulant in einer eigenen Wohnung möglich (Grundlage: § 27 ff SGB VIII). In Einzelfällen können auch Maßnahmen nach dem SGB XII durchgeführt werden.


Ansprechpartnerin

Melanie Fassbender
Diplom-Pädagogin


02306 9598255
fassbender@kiwo-jugendhilfe.de







 
 
 
 
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